Die Investition in den Wald ist eine schwierige und riskante Investition. Durch den Kauf eines Waldstücks können Sie jedoch Ihre Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag auf das Vermögen und die Befreiung von der Erbschaftsteuer auf dieses Grundstück reduzieren.
Diversifizieren Sie Ihre Investitionen durch Investitionen in den Wald
Um ein Stück Wald zu kaufen, können Sie selbst über die Forstwirtschaft oder ländliche Entwicklungsgesellschaften gehen. Sie können auch über eine Waldgrundstücksgruppe (GFF) oder eine Waldspargesellschaft (SEF) gehen.
Ihr Kapital ist nicht garantiert. Der Wald ist ein natürliches Gebilde, das Katastrophen ausgesetzt ist. Sie gehen also das Risiko ein, Ihre Investition den Elementen auszusetzen. Das Risiko wird auf 50 % geschätzt. Ihr Kapital bleibt theoretisch verfügbar, sofern sich ein Käufer findet. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass Sie Ihr Grundstück 15 bzw. 8 Jahre lang behalten müssen, um in den Genuss von Steuervorteilen bei der Eintragung oder den Dienstleistungen eines GFF oder SEF zu kommen.
Ihre Waldparzellen bringen Ihnen bei jedem Schnitt einen Ertrag von 3 oder 4 %. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass der Wert des Grundstücks steigt, wenn Ihr Wald gut gepflegt ist, so dass Sie beim Wiederverkauf einen guten Gewinn erwarten können.
Steuerliche Regeln
Beim Kauf eines Waldgrundstücks profitieren Sie von einer Einkommenssteuerermäßigung in Höhe von 18% der Investition, bis zu einem Höchstbetrag von 5700 Euro für eine Einzelperson und 11400 Euro für ein Paar. Wenn Sie Arbeiten im Wald durchführen, profitieren Sie außerdem von einer Einkommenssteuerbefreiung bis zu einem Höchstbetrag von 6250 bzw. 12500 Euro und zwischen 2000 und 4000 Euro für die Bezahlung der Holzbewirtschaftung auf weniger als 25 Hektar. Wenn Sie eine Versicherung zum Schutz vor Unwettern abschließen, profitieren Sie außerdem von einer Befreiung von 76 % des Beitrags bis zu einer Grenze von 7,2 Euro pro Hektar. Diese Steuerermäßigungen werden bei der Berechnung der Steuernischen berücksichtigt.
Sie zahlen keine Steuer auf den Weiterverkauf des Holzes, aber Sie müssen eine Steuer auf den Katasterwert des Holzes zahlen, der im Allgemeinen recht niedrig ist.
Sie sind beim Verkauf nach 22 Jahren Besitz und 30 Jahren sozialversicherungsfrei. Sie können auch 75% des Wertes Ihres Waldes von der Vermögenssteuer absetzen. Das Gleiche gilt für die Vererbung.